Im Jahressteuergesetz 2022 ist die Änderung des Bewertungsgesetzes enthalten.
Inwieweit es zu einer Steuerentlastung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen wird, bleibt abzuwarten. Die geplanten Änderungen versprechen allerdings nichts Gutes und sollen bereits zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.
Hintergrund ist die Änderung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.
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