Mit dieser Frage sollte sich eigentlich der BFH (Az. IX R 27/21) als höchstes deutsches Finanzgericht beschäftigen, eine Entscheidung wurde für Februar erwartet. Daraus wird nun nichts mehr. Die seitens des Steuerpflichtigen eingelegte Revision wurde mittlerweile wieder zurückgenommen.
Mit zunehmendem Kryptohandel stellt sich natürlich auch die Frage nach der Steuerpflicht für Gewinne daraus.
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