Seit 01. Januar 2022 wurde die Grenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 EUR auf 50 EUR pro Monat angehoben.
Die Besteuerung mit 30 % Pauschalsteuer bleibt außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber Sachbezüge an Arbeitnehmer ausgibt, die nicht als lohnsteuerpflichtige Sachbezüge gelten. Ebenfalls bleiben pauschal besteuerte Sachbezüge nach §40 EstG und betriebliche Sachzuwendungen außer Ansatz bei der Überprüfung der 50 EUR-Freigrenze.
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