Das BAG-Urteil vom 24. August 2023 im Fokus
In einem aktuellen Arbeitsrechtsfall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, nachdem beleidigende, rassistische, sexistische und gewaltverherrlichende Äußerungen in einer Chatgruppe mit Kollegen aufgetaucht waren. Die Mitglieder der Gruppe waren langjährige Freunde und Kollegen, aber die Arbeitgeberin erfuhr von den Äußerungen und kündigte den Mitarbeiter.
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