Die Immobilienbewertung im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft ist seit jeher ein Zankapfel. Nun hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz reformiert – und das mit erheblichen Auswirkungen auf die Berechnung von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Zusammenhang mit Immobilien. Denn der Wert von Immobilien wird bei der Berechnung von Schenkung- und Erbschaftsteuer seit den Gesetzesänderungen zum 01.01.2009 anhand des Marktwertes ermittelt.
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