Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt steuerfreie Zuschüsse für die Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen zu zahlen.
Erfahren Sie im folgenden Beitrag, welche Einrichtungen begünstigt sind und welche Regelungen und Voraussetzungen gelten.
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